Die Berater arbeiten auf der Basis eines angemessenen Qualitätsstandards. Der Nachweis darüber wird jährlich dem Verband gegenüber erbracht. Der Nachweis kann erbracht werden entweder durch eine externe Zertifizierung (zum Beispiel nach ISO DIN EN 9011) oder durch einen Eigennachweis mit Beschreibung der angewendeten Qualitätsstandards (zum Beispiel gem. dem „Leitfaden zur Erstellung eines eigenen Qualitätsnachweises“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).
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